Transparenz

Das Städtische Klinikum ist zur Einhaltung der Vorgaben, welche sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie aus der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ergeben, verpflichten. Um mögliche Mängel oder Risiken zu erkennen, sind wir auch auf Ihre Hinweise angewiesen, falls Sie davon Kenntnis erlangen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung der Menschenrechte in den eigenen Lieferketten zu überwachen. 
Die Whistleblower-Richtlinie der EU soll dazu beitragen, dass Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen aufgedeckt, untersucht und abgestellt werden können. Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen wird derzeit noch im Deutschen Bundestag vorbereitet.
Die Hinweisgeber, insbesondere wenn diese selbst im Unternehmen arbeiten, dürfen durch die Meldung keine Nachteile erleiden. Daher erfolgt Ihre Meldung im dafür unten vorgesehenen Feld auch anonym. Es ist für das Städtische Klinikum Dresden nicht nachvollziehbar, woher der Hinweis kam. Sollten Sie dennoch eine Rückmeldung wünschen oder für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen, können Sie freiwillig Ihre Kontaktdaten angeben.
Das Städtische Klinikum Dresden ist ein großes Unternehmen mit mehreren Standorten, daher sind Schwachstellen oder Risiken für die verantwortlichen Personen nicht immer erkennbar. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, um damit auch Verbesserungen zu erreichen, ohne aber diese Hinweismöglichkeit für andere Zwecke zu missbrauchen.


Hinweisformular

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