Ab Oktober 2023: Weiterbildungslehrgang für Intensivpflege und Anästhesie
Die Weiterbildung wird auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetztes Gesundheitsfachberufe im Freistaat Sachsen vom 4. November 2002, rechtsbereinigt mit Stand vom 23.Mai 2019, sowie der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe im Freistaat Sachsen vom 22. Mai 2007, die zuletzt durch die Verordnung vom 1. März 2022 (SächsGVBl. S. 189) geändert worden ist, mit staatlicher Anerkennung durchgeführt.
Zugangsvoraussetzung:
Berufsabschluss in einem der Gesundheitsfachberufe der Gesundheits-, Kinder- und Krankenpflege eine Tätigkeit in der Intensivpflege oder Anästhesie im Erwachsenen Bereich von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre.
Dauer:
2 Jahre, berufsbegleitend
Blockwochen von Montag bis Freitag von 08:30 - 15:20 Uhr (1.Woche 16. bis 20.10.2023)