Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie (Friedrichstadt)

Gutachten

 

Im Anschluss an einen Unfall kann es notwendig werden, dass die Verletzungsfolgen im Rahmen eines Gutachtens eingeschätzt werden müssen. Der Auftrag zur Begutachtung erfolgt in der Regel über die zuständige Versicherung. Wir führen in unserer Klinik eine Vielzahl von Gutachten pro Jahr durch. Die Begutachtung erfordert meistens eine Vorstellung zur körperlichen Untersuchung. Bringen Sie zu diesem Termin bitte alle Behandlungsunterlagen und Bildmaterial (Röntgen, CT, ,…) mit.

 

Hierzu gehören:

  • Rentengutachten (Berufsgenossenschaften und Unfallkasse)
  • Gutachten zur Zusammenhangsfrage (Berufsgenossenschaften und Unfallkasse)
  • Gutachten zur Feststellung einer Berufskrankheit (Berufsgenossenschaften und Unfallkasse)
  • Gutachten für die private Unfallversicherung
  • Gutachten zur Feststellung eines Haftpflichtschadens
  • Gutachten für Sozialgerichte