Wahlleistungen


Neben den Regelleistungen können Patienten gegen Aufpreis auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese Aufwendungen sind, soweit keine Zusatzversicherung besteht, durch den Patienten privat zu tragen. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung.

Über den Leistungsumfang sowie die zu erwartenden Kosten für wahlärztliche Leistungen informieren Sie sich bitte beim Chefarzt der zuständigen Klinik. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über die Ärztliche Verrechnungsstelle direkt an Sie.

  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
  • Aufenthalt zur Pflege (ohne Therapie)
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson