Traumaambulanz nach SER/SGB XIV

Die schnelle Hilfe in der Traumaambulanz nach Sozialem Entschädigungsrecht (SER) ist ein spezialisiertes Angebot zur Diagnostik, Beratung, Unterstützung und Behandlung von Erwachsenen, die von einem Gewaltdelikt betroffen sind (körperliche und/oder psychische Gewalt) und unter den psychischen Folgen leiden. Beispiele für Gewaltdelikte sind bspw. Körperverwechslung, Raubüberfalle, sexualisierter Gewalt, sexualisierter Missbrauch, häusliche und partnerschaftliche Gewalt, Mord- und Tötungsdelikte, Erlebnisse wie Krieg, Flucht oder Folter sowie die Zeugenschaft derartiger Erlebnisse.

Sollten Sie davon betroffen sein ... 

  • ... haben Sie Anspruch auf Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen nach dem Sozialen Entschädigungsgesetzt (SER) im SGB XIV. 
  • ... sollten Sie sich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewalttat direkt in der nächsten Traumaambulanz melden.
  • Liegt die Gewalttat länger als 12 Monate zurück, besteht kein automatischer Anspruch auf Schnelle Hilfen. In diesen Fällen wird die Behandlungsindikation besonders gut geprüft. Eine Behandlung kann nur erfolgen, wenn eine aktuelle, erhebliche psychische Belastung eindeutig festgestellt wird und die Voraussetzungen für eine Erstattung im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts erfüllt sind. 

Anspruchsberechtigt nach SER sind

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige anderer Länder, die in Deutschland eine Gewalttat erlebt haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
  • Schockgeschädigte, die Gewaltopfer aufgefunden, die Tat beobachtet oder die Nachricht vom Tod oder von schwerer Verletzung erhalten haben
  • Angehörige (Ehegatten, erwachsene Kinder, Eltern)
  • Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Waisen, Betreuungsunterhaltsberechtigte)
  • Andere Nahestehende (Geschwister, Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)

Behandlungsangebot (SER) nach Kurzantragstellung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV)

  • Zeitnahe Beratung und psychotherapeutische Behandlung
  • Erwachsene haben Anspruch auf bis zu 15 Therapiestunden
  • Übernahme von Behandlungs-, Fahrt-, Betreuungs- und Sprachmittlungskosten

Ansprechpartner

Traumaambulanz für Erwachsene nach SER/SGB XIV am Städtischen Klinikum, Standort Weißer Hirsch, Heinrich-Cotta-Straße 12, 01129 Dresden

Telefonische Erreichbarkeit: 0351/856 6305 am Mittwoch zwischen 11:30-14:00 Uhr sowie Freitag zwischen 12:00-14:30 Uhr. Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit können Sie uns eine Nachricht hinterlassen, wir melden uns möglichst innerhalb von 48 (Werktags) zurück. 

Leiterin SER-Traumaambulanz: Frau Dr. med. Bergitha Georgi, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, EMDR-Therapeutin (EMDRIA)

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Kommunaler Sozialverband Sachen (KSV)

Außenstelle Chemnitz/ Fachdienst 450 Reichsstraße 3, 09112 

0371 577-550 oder -560

E-Mail: soze@ksv-sachsen.de

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