Zulassungskriterien
- vollendetes 18. Lebensjahr
- GdB von mindestens 70%
- mindestens ein Merkzeichen:
- G (erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung)
- H (benötigt dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe)
- oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- komplexe geistige und/oder körperliche Behinderung – bei eingehender Anmeldung werden die Diagnosen durch unsere Ärztinnen geprüft
Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt
Bei einem GdB ab 50 und <70 muss die Krankenkasse einer Behandlung im MZEB zustimmen. Die bedeutet, dass ein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestattet werden muss. Sie können uns diesbezüglich gern telefonisch unter 0351/856 3801 oder per Mail kontaktieren.
