Zulassungskriterien

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • GdB von mindestens 70%
  • mindestens ein Merkzeichen:
    • G (erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung)
    • H (benötigt dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe)
    • oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • komplexe geistige und/oder körperliche Behinderung – bei eingehender Anmeldung werden die Diagnosen durch unsere Ärztinnen geprüft
  • Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt

    Bei einem GdB ab 50 und <70 muss die Krankenkasse einer Behandlung im MZEB zustimmen. Die bedeutet, dass ein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestattet werden muss. Sie können uns diesbezüglich gern telefonisch unter 0351/856 3801 oder per Mail kontaktieren.

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