Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen der Bildungsakademie


1. Geltungsbereich
Diese Geschäfsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für alle Geschäfsbeziehungen zwischen
der Bildungsakademie am Städtschen Klinikum Dresden (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und der
teilnehmenden Person in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültgen Fassung.


2. Vertragsgegenstand
Bildungsleistungen können sowohl Weiterbildungen als auch Fortbildungen sein. Diese können u.a.
umfassen: Präsenzunterricht am Standort, einem externen Tagungsort oder in einem virtuellem Lernraum
des Veranstalters (Webinare) oder Bleanded- sowie E-Learning-Kurse.


3. Vertragsabschluss/Anmeldung
(1) Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Bildungsangebote und Preise stellen noch kein
verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der
ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert
werden.
(2) Die Anmeldung zu Fort- und Weiterbildungen erfolgt online über die Website. In der Online-
Anmeldung, die bei dem jeweiligen Angebot vorgenommen werden kann, ist den Anmelde- und
Buchungsschritten zu folgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der
jeweilig ausgeschriebene Anmeldeschluss ist zu beachten. Die Anmeldungsmodalitäten für
Fachweiterbildungen sind gesondert ausgewiesen und entsprechend zu beachten. Teilnehmende
Personen erhalten eine Anmeldebestätgung oder das Angebot auf einen Wartelistenplatz, sollte das
jeweilige Angebot bereits belegt sein.
(3) Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person die AGB an und es kommt ein Vertrag zwischen
der Bildungsakademie am Städtschen Klinikum Dresden und der teilnehmenden Person zu Stande.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die entstandenen Kursgebühren zu tragen. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Bildungsakademie bestätigt
wurden.
(4) Sollte die Anmeldung zu Fort- und Weiterbildungen durch eine Firma/juristische Person/Arbeitgeber
erfolgen (zu Gunsten einer bei ihm angestellten bzw. arbeitstätigen Person), so wird die
Firma/juristische Person/Arbeitgeber Vertragspartner. Die Firma/juristische Person/Arbeitgeber hat
die Kosten für die entstandenen Kursgebühren zu tragen.
(5) Meldet sich die teilnehmende Person zur Veranstaltung an mit Bestätigung der Kostenübernahme
durch die Firma/juristische Person/Arbeitgeber, so bleibt die teilnehmende Person gegenüber dem
Veranstalter Vertragspartei.


4. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jeder interessierten Person offen, die über die von
den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen
verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsleistung gefordert werden. Für das
Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein die interessierte bzw. teilnehmende Person
verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter berechtigt, zu überprüfen, ob die
teilnehmende Person die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat die
teilnehmende Person auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der geforderten
Qualifikation vorzulegen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Veranstalter die
teilnehmende Person von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.


5. Durchführung
(1) Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt und insofern zutreffend
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die
Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
(2) Der Einsatz von Subunternehmen, insbesondere Dozentinnen und Dozenten sowie Referentinnen und
Referenten, durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung der
teilnehmenden Person bzw. der Firma/juristischen Person/ des Arbeitgebers.
(3) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referentinnen und Referenten und/oder eine Verlegung
bzw. Änderung des Programmablaufs vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend
verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch eine bestimmte Referentin bzw. einen
bestimmten Referenten und/oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.


6. Teilnahmegebühr
Die Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr ist bei jeder Bildungsleistung/bei jedem Angebot hinterlegt. Mit
dem Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung für die jeweilige
Veranstaltung bei der teilnehmenden Person bzw. bei der Firma/juristischen Person/ beim Arbeitgeber ist
die Teilnahmegebühr fällig. Die Teilnahmegebühr ist auf ein auf der Rechnung angegebenes Konto zu
überweisen. Im Falle der Nichtteilnahme zur angemeldeten Veranstaltung, ohne vorherige Stornierung
durch die teilnehmende Person oder die Firma/juristische Person/den Arbeitgeber sind die Kosten in voller
Höhe zur Zahlung fällig.


7. Stornierung
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der
Stornierungserklärung beim Veranstalter.
Hat die teilnehmende Person und die Firma/juristische Person/der Arbeitgeber die Anmeldung
gemeinsam vorgenommen und erklärt eine Partei die Stornierung, so wirkt die Stornierung für die
Anmeldung insgesamt. Durch eine erneute Anmeldung bleibt der Platz erhalten.


Zu unterscheiden sind die Stornierungsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen wie folgt:


7.1 Stornierungsbedingungen für Fortbildungen und Zertfikatskurse
(1) Für Bildungsleistungen bis zu einer Dauer von 3 Tagen (Seminare, Tagesveranstaltungen, Workshops
etc.) gilt, dass bei Stornierungen, die bis zu einer Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn beim
Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen,
die später als eine Woche (bis zu 6 Tage) vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei
Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, sind 100% der Teilnahmegebühr
als Stornokosten fällig. Die Benennung einer ersatzteilnehmenden Person ist möglich, sofern diese die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Teilnahmeplatz nicht bereits anderweitig vergeben wurde.


(2) Für Bildungsleistungen bis zu einer Dauer von 3 Monaten (z.B. Basisehrgänge etc.) gilt, dass bei
Stornierungen, die bis zu 2 Wochen (14 Tage) vor Beginn der Weiterbildung eingehen, 25% der
Teilnahmegebühr fällig werden. Bei Stornierungen, die bis eine Woche (7 Tage) vor Beginn der
Weiterbildung eingehen, werden 50% der Teilnahmegebühren fällig. Bei Stornierungen die später als
eine Woche (bis zu 6 Tage) vor Veranstaltungsbeginn eingehen und bei Fernbleiben von der
Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, sind 100% der Teilnahmegebühr als Stornokosten
fällig. Die Benennung einer ersatzteilnehmenden Person ist möglich sofern diese die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Teilnahmeplatz nicht bereits anderweitig vergeben wurde.


7.2 Stornierungsbedingungen für Weiterbildungen
Für Bildungsleistung mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Stornierungen, die bis zu 8 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 25 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig
werden. Bei Stornierungen, die bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen,
werden 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei
Abbruch der Teilnahme, sind 100% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Die Benennung einer
ersatzteilnehmenden Person ist möglich sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der
Teilnahmeplatz nicht bereits anderweitig vergeben wurde.

7.3 Nachprüfungsgebühren

Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfungen werden folgende Nachprüfungsgebühren in Rechnung gestellt:

  •  Schriftliche Abschlussprüfungen alle Fachweiterbildungen 120,00€
  • Praktische Abschlussprüfungen Fachweiterbildung I&A 400,00€
  • Praktische Abschlussprüfung IMC (DKG) 320,00€
  • Praktische Abschlussprüfung Notfallpflege 320,00€
  • Abschlussprüfung Leitungsaufgaben 250,00€

Praktische Nachprüfungen werden grundsätzlich im Städtischen Klinikum Dresden durchgeführt. 

                                                                                             
8. Absage und Verlegung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich eine kurzfristige und/oder endgültige Absage bzw. Verlegung von
Veranstaltungen vor. Der Veranstalter wird die teilnehmenden Personen bzw. Firmen/juristische
Personen/Arbeitgeber unverzüglich über die Absage und/oder Verlegung von Veranstaltungen
informieren. Eine Absage kann insbesondere erfolgen bei Ausfall von Referentinnen bzw. Referenten, bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, bei technischer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung
am Tagungsort und/oder höherer Gewalt.
Die bereits gezahlten Teilnahmegebühren werden im Falle einer endgültigen Absage der Veranstaltung
zurückerstattet.
Sofern eine Veranstaltung verlegt wird, werden die teilnehmenden Personen unverzüglich über den neuen
Termin informiert.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktrittsrecht.


9. Warteliste
Erreichen den Veranstalter mehr Anmeldungen als für eine Veranstaltung Berücksichtigung finden können,
werden sie in eine Warteliste aufgenommen. Dies wird nach Eingang der Anmeldung umgehend mitgeteilt.
Ein Nachrücken kann bis einschließlich zum Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.


10. Teilnahmebescheinigung
Die teilnehmenden Personen erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der
Veranstaltung. Diese kann auch jederzeit beim Veranstalter eingefordert werden.
Soweit für die Teilnahme eine Teilnahmebestätigung, ein Weiterbildungszertifikat oder ein sonstiger
Nachweis vorgesehen ist, steht dem Veranstalter solange ein Zurückbehaltungsrecht an dieser Urkunde
zu, solange nicht sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber dem Veranstalter in Ausgleich gebracht wurden.


11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden beim Veranstalter im automatisierten Verfahren gespeichert und
verarbeitet. Eine Speicherung und Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden erfolgt nur zum Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie zur Übermittlung an das Städtische Klinikum Dresden zum Zwecke der
Rechnungsstellung und - abwicklung. Bei Kursen die über den Bundesverband Geriatrie und über die
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) angeboten werden, wird der Name
sowie das Geburtsdatum zur Kursabwicklung an den Bundesverband bzw. an die DKG übermittelt. Der
Veranstalter verpflichtet sich, personenbezogene Daten darüber hinaus nicht an Dritte weiterzuleiten. Eine
weitergehende Datenverarbeitung findet nur statt soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine
schriftliche Einwilligung der Teilnehmenden vorliegt. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung auf
unserer Website.


12. Widerrufsrecht
Es besteht das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Frist
beginnt mit dem Tag der Vertragsschließung bzw. der Registrierung/Bestätigung der Anmeldung.
Der Widerruf ist in Textform zu richten an:
Städtisches Klinikum Dresden, Bildungsakademie, Friedrichstraße 41, 01067 Dresden
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind etwaige bereits empfangene Leistungen (z. B. Teilnahmeplatz,
digitale Zugangsdaten, o.ä.) zurückzugeben bzw. zu löschen. Bereits erbrachte Leistungen sind ggf. anteilig
zu zahlen.


13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Dresden.


14. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam,
undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bes􀆟mmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen, fehlenden oder undurchführbaren Bestimmung gilt
eine rechtswirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung
am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken. Falls erforderlich,
verpflichten sich die Parteien, eine solche unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine
rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am
nächsten kommt.

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