Wahlleistungen


Neben den Regelleistungen können Patienten gegen Aufpreis auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese Aufwendungen sind, soweit keine Zusatzversicherung besteht, durch den Patienten privat zu tragen. Sie erhalten eine gesonderte Rechnung.

Über den Leistungsumfang sowie die zu erwartenden Kosten für wahlärztliche Leistungen informieren Sie sich bitte beim Chefarzt der zuständigen Klinik. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über die Ärztliche Verrechnungsstelle direkt an Sie.

  • Ärztliche Versorgung durch Chefärzte oder deren berechtigte Vertreter (wahlärztliche Leistung)
  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson auf der Erwachsenenstation
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson auf der Kinderstation
  • Familienzimmer
  • Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte bei der Zentralen Patientenaufnahme im Haus V, Telefon: 0351 856-1206/-1208.